Anmelden

Copyright 

und allgemeine Bestimmungen der Spielbörse

 

1. Allgemein

Wenn nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, so unterwirft sich der Spielbörsen-Kunde durch die Aufgabe einer Bestellung oder Beanspruchung einer Dienstleistung der Spielbörse diesen Allgemeinen Bestimmungen.

2. Copyright

Auf allen von der Spielbörse vertriebenen Produkten hat die Spielbörse das Urheberrecht. Wer der Spielbörse ein Spiel (Dokument anderer Art, Datenbestand, Gedankengut - im folgenden 'Spiel' genannt) aufgefordert oder unaufgefordert übergibt, bleibt Urheber auf der von ihm übergebenen Fassung, übergibt aber der Spielbörse das Recht zum uneingeschränkten Vertrieb und das Recht auf Änderung und Weiterbearbeitung der Originalversion. Die Spielbörse behält sich vor, ohne Angabe von Gründen ein aufgefordert oder unaufgefordert übergebenes Spiel abzuweisen bzw. nicht weiterzubearbeiten.
Der Kunde darf ein Spiel von der Spielbörse abspeichern, ausdrucken und zum Eigengebrauch kopieren so oft er will. Die Spielbörse verlangt, dass der Copyrighthinweis (Spielbörse, Erfinder) auf jedem Spiel bestehen bleibt.
Wenn Spielbörsenkunden oder Dritte Spiele der Spielbörse weiterkopieren und verteilen oder veröffentlichen wollen (Zeitschrift, Versand, usw.), dann muss die Spielbörse vorgängig informiert und um Erlaubnis angefragt werden. Die Spielbörse kann ohne Angabe von Gründen eine Weiterverbreitung ihrer Spiele verbieten.
Spiele der Spielbörse dürfen nicht auf einer anderen Internet-Seite als der offiziellen Spielbörsen-Seite (www.spielboerse.ch) veröffentlicht werden. Spiele der Spielbörse dürfen nicht weiterverkauft werden.

3. Preis- und Terminänderungen vorbehalten

Die Spielbörse behält sich jederzeitige Änderungen der Preise für Produkte und Dienstleistungen vor, ohne diese vorgängig anzukündigen. Die Preis- und Terminangaben im Internet oder in Informationsschreiben der Spielbörse haben nur orientierenden Charakter und sind nicht verbindlich. Dem Kunden werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise und Leistungen verrechnet.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Spielbörse behält sich ausdrücklich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises samt Zinsen, Spesen und Nebenkosten vor. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag bei der Spielbörse tatsächlich eingetroffen ist.

5. Haftungsausschluss

Die Spielbörse lehnt jede Art von Haftung ab, die von ihr aufgrund von Schäden (Sachschäden, körperliche Verletzungen, psychische Verletzungen) gefordert werden, die direkt oder indirekt durch die Anwendung oder Umsetzung der von der Spielbörse vertriebenen Produkte und Dienstleistungen (insbesondere Spielanleitungen oder Bauanleitungen, im folgenden Anleitungen genannt) verursacht wurden. Die Anleitungen haben nur orientierenden Charakter und dienen zur Information und Ideenbildung. Geschilderte Abläufe, Vorgehensweisen und Hinweise auf zu verwendendes Material oder anzuwendende Sicherheitsmassnahmen sind nicht abschliessend und müssen den herrschenden Gegebenheiten angepasst werden. Die Spielbörse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit und Durchführbarkeit der von ihr veröffentlichten Anleitungen.

Januar 2000, Der Vorstand der Spielbörse